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   BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96   

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BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96 (https://dejure.org/1996,13655)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1996 - 4 B 168.96 (https://dejure.org/1996,13655)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 4 B 168.96 (https://dejure.org/1996,13655)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzlichkeit einer Rechtsfrage als Revisionszulassungsgrund - Abweichungsrüge als Revisionszulassungsgrund und Anforderungen an ihre Darlegung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96
    Auch mit ihrer Rüge, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Senats vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - (BVerwGE 75, 34) ab, genügt die Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn sie legt keinen abstrakten Rechtssatz des Berufungsurteils dar, der dem in der Beschwerde genannten ersten Leitsatz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht.

    Die Entscheidung vom 19. September 1986 (a.a.O.) ist nämlich zu einem Grundstück ergangen, das allseits von Bebauung umgeben war, also inmitten eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils lag.

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96
    Der Senat hat zwar ausgesprochen, daß Geländehindernisse wie etwa ein Fluß oder ein Graben den Bebauungszusammenhang begrenzen können (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = BRS Bd. 48 Nr. 45).

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - (a.a.O.) rügt, macht sie in Wirklichkeit nur geltend, das Berufungsgericht hätte unter Berücksichtigung dieser Entscheidung zu einem anderen Ergebnis gelangen müssen; ein solcher Anwendungsfehler wäre für sich noch keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96
    Den Grundsatz, daß freie Flächen auch bei größerer Ausdehnung den Bebauungszusammenhang nicht zwangsläufig unterbrechen, daß es vielmehr einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts bedarf (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20; Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 134.65 - BRS Bd. 18 Nr. 23), hat das Berufungsgericht nicht in Zweifel gezogen.
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedarf die Ermittlung der Grenze zwischen dem unbeplanten Innen- und dem Außenbereich einer Beurteilung auf Grund einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts; dabei kann nur eine komplexe, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigende Betrachtungsweise im Einzelfall zu einer sachgerechten Entscheidung führen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 = BRS Bd. 52 Nr. 146, mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 134.65

    Unerlaubter Wohnbau im Außenbereich - Versagung einer Baugenehmigung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96
    Den Grundsatz, daß freie Flächen auch bei größerer Ausdehnung den Bebauungszusammenhang nicht zwangsläufig unterbrechen, daß es vielmehr einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts bedarf (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20; Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 134.65 - BRS Bd. 18 Nr. 23), hat das Berufungsgericht nicht in Zweifel gezogen.
  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 88.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 4 B 168.96
    Geklärt ist übrigens auch, daß ein einzelnes Grundstück zum Teil im Innen- und zum Teil im Außenbereich liegen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Juni 1992 - BVerwG 4 B 88.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 151, mit weiterem Nachweis); aus dem Umstand, daß das Grundstück des Klägers bereits teilweise bebaut ist, lassen sich deshalb die von der Beschwerde gezogenen Folgerungen nicht ziehen.
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